Die Genauigkeitsanforderung unserer Kunden für Projekte im Bereich der Ingenieurvermessung liegt zwischen 10.0 mm und 1.0 mm (tachymetrische und GPS- Anwendungen) sowie 2.0 mm und 0.1 mm bei Nivellements. Bei allen Messaufgaben kommen 3D-Laserscanner, elektronische Tachymeter, GPS-Geräte und Digitalnivelliere zum Einsatz
Die Bescheinigung über die Einhaltung der Grundfläche und Höhenlage gemäß BayBO (Art. 68 Abs. 6 Satz 2 bzw. Art. 10 Abs. 2) ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. In der Eigenschaft als bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragene Prüfsachverständige für Vermessung führen wir folgende Arbeiten aus: